Bestandsbuchpflicht auch für freiverkäufliche Varroabehandlungsmittel ab 2022

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Rechtliches:
'Nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 sind ab den 28.01.2022 alle Medikamente bestandsbuchpflichtig! Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um frei verkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt.

Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Darüber hinaus sind die Belege über den Erwerb des angewandten Arzneimittels ebenfalls über mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. In der Imkerei sind hiervon insbesondere die Präparate mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure und Thymol betroffen!

Das Institut für Bienenkunde und Imkerei hat hierzu ein neues Bestandsbuchmuster erstellt. Quelle: lwg Bayern

Imkerverein Untergriesbach e.V. 0